2015-04-28

Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung

Vergangenen Montag berichtete netzpolitik.org von einer geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, vereinbart zwischen Justiz- und Innenministerium. Diese besagt, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll, um darüber die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten zu nutzen. Die Bundesregierung erklärt öffentlich aber die ganze Zeit, dass auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur mit Richtervorbehalt zugegriffen werden kann. Damit suggeriert man Rechtsstaatlichkeit, um diese massiv in unsere Grundrechte eingreifende Maßnahme zu rechtfertigen: Bundesregierung: Zugriff auf Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt!


Bei der Präsentation der Leitlinien erklärte Justizminister Heiko Maas:
„Dabei werden kurze Fristen definiert, hohe Eingriffsvoraussetzungen mit einem Richtervorbehalt, Berufsgeheimnisträger werden ausgenommen, und auf die Art und Weise werden wir auch den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs gerecht.“

Unser Innenminister Thomas de Maizière versprach bei der Präsentation dasselbe:
„… nur nach einer Entscheidung eines unabhängigen Richters darf darauf zugegriffen werden.
Die uns vorliegende geheime Nebenabsprache sagt aber: Das stimmt so nicht.

Es gibt eine inoffizielle Version für die Große Koalition, mit einer weiteren Seite, auf der folgendes steht: Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft

Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG-E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.

Was genau eine Bestandsdatenauskunft ist, hatten wir vergangene Woche erklärt. Kurz zusammengefasst: Wenn irgendein x-beliebiger Polizeibeamter beim Provider anfragt, wem eine IP wann zugeordnet war, dann bekommt er diese Information – auch unter Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, und zwar ohne dass ein Richter darüber entscheidet. Bei einer Bestandsdatenabfragen werden also die Kundendaten (eben die sog. Bestandsdaten) herausgegeben. Nur um die zu einer IP-Adresse passenden Bestandsdaten herauszufinden, muss der Provider intern natürlich Vorratsdaten nutzen, um zu wissen, wer wann welche IP-Adresse hatte. Also werden die Vorratsdaten sehr wohl genutzt.

Mit anderen Worten: Es darf ständig und in absehbar großem Umfang ohne Richtervorbehalt auf unsere Vorratsdaten zugegriffen werden! Nur für Bestandsdatenabfragen der Abmahn-Industrie gilt bisher noch ein Richtervorbehalt (§ 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz) – aber was der in der Praxis taugt, hat man ja im Fall der RedTube-Abmahnungen gesehen: so gut wie nichts.


Also wirft das Ministerium natürlich Nebelkerzen, um sich um die unausweisliche Einsicht herumzudrücken, dass die Vorratsdaten eben doch ohne Richtervorbehalt genutzt werden sollen, nämlich genau im Zuge der Bestandsdatenauskunft, für die ja § 100j StPO gerade keinen Richtervorbehalt vorsieht. Unsere Berichterstattung trifft also zu.
Justizministerium erklärt: Es gibt keine geheime Nebenabrede.

Die Pressestelle des Justizministeriums versuchte zu suggerieren, dass es diese Nebenabrede gar nicht gebe. Ein klares Dementi bekamen wir aber nicht. Offenbar wurde anderen Medien kommuniziert, dass es diese Vereinbarung mal als Entwurf gab, sie aber dann verworfen wurde. Im Bundestag soll ein parlamentarischer Staatssekretär aus dem Justizministerium hinter verschlossenen Türen erklärt haben, dass es diese Nebenabrede gar nicht gibt.

Wir haben Tilo Jung gebeten, in der Bundespressekonferenz das Justizministerium nochmal zu fragen, damit wir ein aufgezeichnetes Dementi haben. Er befragte Frau Zimmermann, Vertreterin des Justizministeriums:

Tilo Jung an Herrn Dimrod und Frau Zimmermann zur Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org berichtete vergangene Woche über eine geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, können Sie diese Nebenabrede bestätigen?

Frau Zimmermann: Also ich kann ihnen bestätigen, dass es keine geheimen Nebenabsprachen gibt. Wir haben Leitlinien auf unserer Internetseite eingestellt, das hatte ich Ihnen, das wissen Sie ja auch, dort können Sie alles lesen, was wir vereinbart haben, zu den Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, und das ist der Stand, den ich Ihnen hier mitteilen kann.

Tilo Jung: Können Sie bestätigen, dass es immer einen Richtervorbehalt geben muss, um auf die im Rahmen der VDS gespeicherten Daten zugreifen zu können.

Frau Zimmermann: Also wie ich schon sagte, das, was wir jetzt mit den Leitlinien neu regeln, nämlich die Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten, in dem Umfang, da es, wie Sie sicherlich ja auch lesen können, sind enge Zugriffsvoraussetzungen vorgesehen und da ist vorgesehen, dass der Abruf auf diese, auf diese Daten nur bei schweren Straftaten erfolgen darf und das nur unter Richtervorbehalt.

Tilo Jung: Gilt das auch für die Bestandsdatenauskunft?

Frau Zimmermann: Die Bestandsdatenauskunft, das ist, die sind ja jetzt nicht von der neuen Speicherfrist erfasst, wir regeln ja die Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten und die Bestandsdatenregelung, das ist bereits jetzt im geltenden Recht nach dem § 100j der Strafprozessordnung vorgesehen.

Tilo Jung: Ich hab die Antwort jetzt nicht verstanden, also ja?

Frau Zimmermann: Wir regeln mit den Leitlinien ja die Höchstspeicherfirsten von Verkehrsdaten, davon sind die Bestandsdaten, von dieser neuen Speicherfirst, die wir jetzt regeln, nicht erfasst.

Tilo Jung: Also Richtervorbehalt bei Verkehrsdaten ja, bei Bestandsdaten nein.

Frau Zimmermann: Die Bestandsdaten regeln sich nach den bisherigen Regelungen, die bereits Bestehen und das ist im Wesentlichen der § 100j der Strafprozessordnung.

Wir präsentieren: Die inoffiziellen Leitlinien der Bundesregierung mit geheimer Nebenabrede

metadaten_vds_zimmermannWir veröffentlichen deshalb das uns vorliegende Papier der Leitlinien inklusive der Nebenabrede (PDF). Die „offiziellen“ Leitlinien finden sich hier (PDF) und haben eine Seite weniger. Während wir sonst die Metadaten aus Dokumenten entfernen, lassen wir diese diesmal drin. Das uns vorliegende Dokument wurde danach am 15. April 2015 um 9:34 Uhr erstellt, also rund zwei Stunden vor der Pressekonferenz und rund neunzig Minuten, bevor die „normalen“, also um die Nebenanrede gekürzten „Leitlinien“ an die Presse verteilt wurden. Die Autorin des uns vorliegenden Dokuments ist „zimmermann-an“. Ein Blick auf die Seite der Pressestelle des Justizministeriums zeigt, dass es dort zufällig eine Regierungsdirektorin mit diesem Kürzel und dieser E-Mail-Adresse @bmjv.bund.de gibt. Eine Ähnlichkeit zu der BMJ-Sprecherin gleichen Namens in der Bundespressekonferenz ist sicherlich nur zufällig, oder?

Dass dieselbe Person, die die interne PDF der Leitlinien mit „Bonustrack“ offenbar erstellt hat, die Existenz eben dieses Papiers vor der Bundespressekonferenz leugnet – das hat uns denn doch überrascht. Unseres Erachtens eine neue Qualität der Unredlichkeit in der politischen Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung.

Auf der kommenden re:publica wird Andre Meister über „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ sprechen. Mittlerweile gibt es dafür leider mehr als genug Material.

Es ist beschämend, dass diese Bundesregierung massiv die Wahrheit dehnt, um diese unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahme durchzudrücken und wieder einzuführen: Wenn es bei den internen Plänen zur Bestandsdatenabfrage bleibt, dann wird für die allermeisten Abfragen unter Verwendung von Vorratsdaten gerade kein Richtervorbehalt gelten – entgegen den offiziellen Beteuerungen der Minister für Justiz und Verbraucherschutz sowie Inneres.

Quelle: https://netzpolitik.org/2015/luegen-fuer-die-vorratsdatenspeicherung-wir-veroeffentlichen-geheime-nebenabrede-der-bundesregierung/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bei Kommentaren bitten wir auf Formulierungen mit Absolutheitsanspruch zu verzichten sowie auf abwertende und verletzende Äußerungen zu Inhalten, Autoren und zu anderen Kommentatoren.

Daher bitte nur von Liebe erschaffene Kommentare. Danke von Herzen, mit Respekt für jede EIGENE Meinung.